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Strenge Regeln legen fest, mit welchen Qualitätsbegriffen ein Wein
für sich werben darf.
Traditionelle Regelungen
Angesichts des riesigen Angebots an Weinen mag so mancher daran verzweifeln,
für sich den richtigen Wein zu finden. Dabei kann ein aufmerksames Studieren
des Etiketts dem findigen Genießer schon im Voraus so manches über
den Wein verraten. Beispielsweise ist gesetzlich geregelt, dass die Qualitätsstufe
des Weins auf dem Etikett angegeben sein muss. Dabei legt das deutsche Weinrecht
die Qualitätsstufen wie folgt:
| Tafelwein |
An Tafelweine stellt die deutsche Gesetzgebung die geringsten
Qualitätsansprüche. Interessant: Im Gegensatz zu unseren Nachbarländern,
insbesondere Frankreich, spielt Tafelwein in Deutschland nur eine untergeordnete
Rolle. Dies zeugt wohl auch für die hohen Qualitätsansprüche,
die deutsche Winzer an ihre Erzeugnisse stellen.
In Deutschland gelten für Tafelwein folgende Qualitätskriterien
und Regelungen:
- Tafelwein darf ausschließlich aus Trauben zugelassener Rebflächen
und Rebsorten hergestellt werden.
- In allen deutschen Anbaugebieten muss der natürliche Mindestalkoholgehalt
(das Mostgewicht) eines Tafelweines 5 % Vol. betragen. Einzige
Ausnahme stellt Baden dar; hier muss das Mostgewicht 6 % Vol.
betragen.
- Der Wein muss nicht sortenrein sein und darf verschnitten werden.
- Es ist zulässig, den Most vor der Gärung mit Zucker oder
konzentriertem Most anzureichern.
- Der Gesamtalkoholgehalt des Weines muss mindestens 8,5 % Vol.
betragen, darf dabei jedoch 15 % Vol. nicht überschreiten.
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| Landwein |
Die Qualitätsstufe des Landwein folgt auf
den Tafelwein. Entsprechend muss Landwein bereits einige höhere Anforderungen
erfüllen.
- Landwein muss trocken oder halbtrocken ausgebaut sein.
- Auf dem Etikett muss die Landschaft oder Region, aus der die Trauben
stammen, angegeben sein.
- Es ist nicht zulässig, Landweine zu verschneiden.
- Vor der Gärung dürfen Landweine mit Zucker, jedoch nicht
mit konzentriertem Most angereichert werden.
- Der natürliche Mindestalkoholgehalt muss mindestens 0,5 %
Vol. höher liegen als bei vergleichbaren Tafelweinen.
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| Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) |
Die meisten in Deutschland produzierten Weine sind Q.b.A.-Weine. Daher
werden Q.b.A.s auch oft als die wichtigsten deutschen Weine bezeichnet.
Für Q.b.A.s gelten die folgenden Qualitätskriterien und -regeln.
- Qualitätsweine dürfen nur in den dreizehn in Deutschland
klassifizierten Anbaugebieten stammen.
- Für alle Qualitätsweine wurde fesgelegt, welches Mostgewicht
(natürlicher Alkoholgehalt) der Wein mindestens mindestens erfüllen
muss. Dabei wurden diese Grenzwerte spezifisch für jede Rebsorte
und jedes Anbaugebiet individuell festgelegt.
- Q.b.A.-Weine müssen sich einer strengeren behördlichen
Prüfung als Land- und Tafelweine unterziehen. Sie erhalten am
Ende der Prüfung eine Prüfnummer, die auf dem Etikett angegeben
werden muss.
- Es ist zulässig, Qualitätsweine vor der Gärung durch
Zusatz von Zucker anzureichern. Jedoch ist die Menge an Alkohol, die
durch diese Anreicherung erzeugt werden darf, gesetzlich beschränkt.
Es dürfen durch den Zuckerzusatz maximal 20 bis 28 Gramm zusätzlicher
Alkohol entstehen.
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| Qualitätswein mit Prädikat |
"Qualitätswein mit Prädikat" ist die
höchste Qualitätsstufe, die ein Wein in Deutschland erreichen
kann. Entsprechend gelten für Qualitätsweine mit Prädikat
die höchsten Anforderungen. Insgesamt gibt es sechs verschiedene
Prädikate, die sich jeweils durch die zulässigen oder mindest
geforderten Mindestmostgewichte unterscheiden. Wie bereits beim Q.b.A.
wurden diese Regelungen für jede Rebsorte und jedes Anbaugebiet individuell
festgelegt. Eine zentrale Regelung gilt jedoch für alle Qualitätsweine
mit Prädikat: Es darf ihnen zu keinem Zeitpunkt im Produktionsprozess
Zucker zugesetzt werden.
In Deutschland werden folgende Qualitätsweine mit Prädikat unterschieden:
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| Kabinett: |
Das Prädikat Kabinett erhalten feine, leiche Weine aus
reifen Trauben, die einen verhältnismäßig geringen Alkoholgehalt
aufweisen. |
| Spätlese: |
Das Prädikat Spätlese erhalten reife, elegante Weine,
die sich durch eine feine Fruchtnote auszeichnet. Die Beeren werden zu
einem relativ späten Reifezeitpunkt gelesen. Daher der Name "Spätlese". |
| Auslese: |
Auslese-Weine sind edle Weine, die aus vollreifen Beeren gekeltert
werden. Dabei werden unreife Beeren zuvor ausgesondert. |
| Beerenauslese: |
Bei der Beerenauslese geht die Auswahl der Beeren noch über
die bereits kritische Auswahl der Auslese hinaus. Für die
Produktion einer Beerenauslese kommen ausschließlich überreife
Beeren in Frage, die sich durch eine ideale Edelfäule auszeichnen. |
| Trockenbeerenauslese: |
Ähnlich wie bei der Beerenauslese werden bei der Trockenbeerenauslese
nur ausgewählte Beeren in der Produktion verwendet, die spezifische
Qualitätskriterien erfüllen. Für die Trockenbeerenauslese
müssen die edelfaulen Beeren bereits rosinenartig eingeschrumpft
sein. Dies verleiht den Trockenbeerenauslese-Weinen einen eleganten,
süßlich honigartigen Geschmack. |
| Eiswein: |
Die Beeren für den Eiswein werden wahrhaftig am Ende der Vegetationsperiode
gelesen. Die Trauben werden erst gelesen, wenn sie bei einer Lufttemperatur
von -7°C tiefgefroren sind. Dabei müssen sie ebenfalls das Mostgewicht
einer Beerenauslese aufweisen und noch tiefgefroren gekeltert werden. |
Neue Bezeichnungen seit 2000 und 2002
Im Vergleich zum Ausland sind die Regelungen in Deutschland, was wie wann
wo unter welchen Voraussetzungen auf dem Weinetikett zu stehen hat, hoch kompliziert
und kaum überschaubar. Daher wurde im Jahr 2002 eine weitere Regelung
eingeführt mit dem Ziel, das deutsche Weinetikett zu vereinfachen. Doch,
wie so oft in Deuschland, scheint diese Reform an ihrem Ziel vorbeizuschießen
und die ganze Sache noch komplizierter zu machen.

Das Konzept der Qualitätsstufe Selection wird vom Deutschen
Weinbauverband, dem Deutschen Weininstitut (DWI), den staatlichen Gebietsweinwerbungen
sowie überregionalen Verbänden getragen. Selection-Weine
sollten nicht mit der herkömmlichen Bezeichnung Auslese verwechselt
werden, es handelt sich hier um ein völlig anderes Konzept. Ausschließlich
trockene Weine können die Qualitätsbezeichnung Selection
erhalten. Weiterhin ist für jede Region ist festgelegt, aus welchen Rebsorten
Weine mit der Bezeichnung Selection hergestellt werden dürfen.
Die Parzellen und Weinberge sind behördlich registriert. Weiterhin muss
die Ernte in Handarbeit erfolgen. Auch das Mostgewicht wurde festgelegt: Für
einen Selection-Wein muss der natürliche Alkoholgehalt muss
mindestens 12,2 % Vol. betragen.
Um einen hohen Wiedererkennungswert zu erzielen, ist auch das Logo, das auf
dem Etikett eines Selection-Weins aufgedruckt wird, festgelegt.
Insgesamt ist das Konzept Selection wohl eher kritisch zu sehen.
Die komplizierten Regelungen haben in keinster Weise zu einer Vereinfachung
geführt. Viele Winzer verwendeten und verwenden den Begriff "Selektion"
in unterschiedlichsten Schreibweisen, um qualitativ höherwertige Erzeugnisse
ihrer Produktpalette hervorzuheben. Dies führt leicht zu Mißverständnissen
und Verwirrung. Auch die Verwechslungsgefahr zur "Auslese" tragen
nicht zu einer Verbesserung der Transparenz bei. Wohl nicht zuletzt aufgrund
dieser Probleme hat sich der Begriff beim Verbraucher bislang noch nicht nachhaltig
einprägen und durchsetzen können.
im Überblick |
Regelungen:
- Herkunft: Individuelle Einzellagen
- Rebsorten: Begrenzt auf klassische, gebietstypische Rebsorten
- Mindestmostgewicht: Mindestens 90° Oechsle oder auslesegeeignet
- Hektarertrag: maximal 60 hl/ha
- Weinbauliche Arbeitsvorschriften: Handlese
- Geschmacksrichtung: Restzuckerhöchstgrenze: max. 9 g/l.
Ausnahme für Rebsorte Riesling: International trocken, max. 12
g/l
- Qualitätssicherung/Kontrollvorgang: Qualitätssicherungs-
und Kontrollmaßnahmen bereits im Weinberg; Anmeldung der Selectionsparzellen
bei Behörden bis 1. Mai und Kennzeichnung der Parzellen
- Sensorik: Zusätzliche Prüfung auf typische sensorische
Merkmale
- Etikettierung: Einzellage, Rebsorte, Jahrgang; Angabe "trocken"
nur im Übergangszeitraum; Angabe Selection auch in Alleinstellung
möglich
- Vertriebsregelungen: Abgabe frühestens ab 1.9. des auf die
Ernte folgenden Jahres
- Übergangsregelung: Bis 31.12.2010 für bisherige "rechtmäßige"
Verwender der Bezeichnung "Selection"
Zugelassene Rebsorten:
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Ahr |
Baden |
Franken |
Hessische
Bergstraße |
Mittelrhein |
Mosel-Saar-Ruwer |
Nahe |
Pfalz |
Rheingau |
Rheinhessen |
Saale-Unstrut |
Sachsen |
Württemberg |
Auxerrois
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X |
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| Chardonnay |
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| Dornfelder |
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X |
| Frühburgunder |
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| Gewürztraminer |
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| Grauburgunder |
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X |
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X |
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X |
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X |
X |
| Gutedel |
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X |
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| Kerner |
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| Lemberger |
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| Müller-Thurgau |
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X |
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| Portugieser |
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| Rieslaner |
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X |
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| Riesling |
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X |
X |
X |
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X |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
| Rivaner |
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X |
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| Saint Laurent |
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| Schwarzriesling |
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X |
| Silvaner |
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X |
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X |
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X |
X |
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X |
| Spätburgunder |
X |
X |
X |
X |
X |
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X |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
| Traminer |
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X |
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| Trollinger |
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X |
| Weißburgunder |
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X |
X |
X |
X |
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X |
X |
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X |
X |
X |
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Die Qualitätsbezeichnung "Classic" wurde in Deutschland im
Jahr 2000 zugelassen. Classic soll als Qualitätsbezeichnung
Weine aus gebietstypischen Rebsorten von gehobener Qualität identifizieren.
Der Gesamtalkoholgehalt muss dabei mind. 12,0 % Vol. betragen. Der Begriff
"Classic" wurde EU-weit geschützt. In jedem Anbaugebiet sind
zwei bis neun Rebsorten als "gebietstypisch" zugelassen, d.h. in
diesen Weinregionen dürfen nur die jeweils zugelassenen Rebsorten die
Qualitätsbezeichnung Classic tragen.
Zwar scheint der Ansatz, eine EU-weite Qualitätsbezeichnung einzuführen,
zunächst sinnvoll. Jedoch sagt Classic nichts über das
zu erwartende Geschmacksprofil des Weines aus. Somit können doch höchst
unterschiedliche Weine, die geschmacklich wenig gemeinsam haben, die Qualitätsbezeichnung
Classic führen. Somit trägt das Logo Classic nicht
oder nur begrenzt dazu bei, den Konsumenten bei der Vorauswahl eines Weines
anhand des Etiketts konstruktiv zu unterstützen. Somit ist auch hier
das Ziel, die Etiketten für den Kunden zu vereinfachen, verfehlt. Lediglich
auf die Qualität und Reinheit des Produkts kann der Kunde bei einem Classic-Wein
vertrauen.
im Überblick |
Allgemein:
- Typisches Geschmacksbild: trocken
- Der natürliche Alkoholgehalt der "Classic"-Weine
muss ein Volumenprozent höher liegen als dies üblicherweise
verlangt wird.
- Jahrgangswein
Zugelassene Rebsorten:
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Ahr |
Baden |
Franken |
Hessische
Bergstraße |
Mittelrhein |
Mosel-Saar-Ruwer |
Nahe |
Pfalz |
Rheingau |
Rheinhessen |
Saale-Unstrut |
Sachsen |
Württemberg |
| Domina |
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X |
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| Dornfelder |
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X |
X |
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X |
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X |
| Elbling |
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| Frühburgunder |
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| Gewürztraminer |
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X |
X |
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| Grauburgunder |
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X |
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X |
X |
X |
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X |
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X |
X |
| Gutedel |
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X |
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| Kerner |
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X |
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X |
| Lemberger |
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X |
| Müller-Thurgau |
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X |
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X |
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X |
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| Portugieser |
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X |
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X |
X |
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| Rieslaner |
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X |
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| Riesling |
X |
X |
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X |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
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X |
X |
| Rivaner |
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X |
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X |
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X |
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X |
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| Saint Laurent |
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| Scheurebe |
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X |
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| Schwarzriesling |
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X |
| Silvaner |
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X |
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X |
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X |
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X |
| Spätburgunder |
X |
X |
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X |
X |
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X |
X |
|
X |
|
X |
X |
| Traminer |
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| Trollinger |
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| Weißburgunder |
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X |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
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X |
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X |
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Weitere Qualitätsbezeichnungen
Hochgewächs
Die Qualitätsbezeichnung Hochgewächs wurde 1987 in Deutschland
eingeführt. Ausschließlich Rieslingweine der Qualitätsstufe
Q.b.A. dürfen die Qualitätsbezeichnung Hochgewächs
führen. Der natürliche Alkoholgehalt eines Hochgewächs-Weines
muss mindestens 1,5 % Vol. über dem Richtwert liegt, der ansonsten
für Rieslinge des spezifischen Anbaugebiets gilt. Bei der amtlichen Prüfung
müssen Hochgewächse zudem mindestens 3 statt 1,5 Punkte erzielen.
Am Markt konnten sich Hochgewächs-Weine bislang kaum etablieren, ihre
Bedeutung ist vernachlässigbar. Dies liegt wohl unter anderem daran,
dass die Beschränkung auf eine einzige Rebsorte (Riesling) nicht wirklich
nachvollziehbar ist.
Großes Gewächs, Erstes Gewächs, erste Lage
Die drei Großes Gewächs, Erstes Gewächs und Erste Lage
wurden eingeführt, um regionaltypische trockene Spitzenweine, die in
besonderer Ausstattung auf den Markt kommen, zu klassifizieren. Man verfolgte
das Ziel, eine neue Bezeichnung für Premiumweine zu erschaffen, wie sie
in der französischen Bezeichung "Premier Cru" weltweite Bekanntheit
erlangt hat. Genau wie bei den französischen Klassifizierungen sollte
mit den drei Bezeichnungen in erster Linie die geographische Lage als Qualitätsmerkmal
für die Weinqualität in den Vordergrund gestellt werden. Besonders
forciert wurden diese Typenbezeichnungen von Winzern aus dem Rheingau, die
die Qualitätsklasse Erstes Gewächs einführten. Die
Bezeichnung Erstes Gewächs ist auch bereits weingesetzlich verankert.
Die Region Mosel-Saar-Ruwer verwendet den Begriff Erste Lage, in
den übrigen Gebieten spricht man in der Regel vom Großen Gewächs.
Im Jahr 2002 einigten sich die VDP-Weingüter (Verein der deutschen Prädikatsweingüter)
auf einheitliche Erzeugungsrichtlinien:
-
Große und Erste Gewächse
stammen ausschließlich aus klassifizierten Lagen, die nachweislich
über lange Zeit Weine mit nachhaltig hoher Reife hervorgebracht haben.
-
Die Ertragsmengen wurden begrenzt.
- Die Lese darf ausschließlich per Hand erfolgen.
-
Das Lesegut muss für Große Gewächse
mindestens Spätlesequalität aufweisen.
- usschließlich traditionelle Produktionsverfahren
sind zur Weinerzeugung zugelassen.
-
Zusätzlich zu den üblichen VDP-Betriebsprüfung
unterliegen Grosse Gewächse zusätzlichen Kontrolle und Prüfungen.
- Weiße Große Gewächse dürfen
ab September des auf die Lese folgenden Jahres vermarktet werden. Rote Große
Gewächse dürfen ab September des zweiten auf die Lese folgenden
Jahres vermarktet werden.
Zugelassene Rebsorten:
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Baden |
Franken |
Mittelrhein |
Nahe |
Pfalz |
Rheingau |
Rheinhessen |
Saale-Unstrut |
Württemberg |
| Grauburgunder |
X |
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| Riesling |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
X |
| Silvaner |
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X |
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| Spätburgunder |
X |
X |
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X |
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X |
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| Weißburgunder |
X |
X |
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X |
X |
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X |
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Die Qualitätsbezeichnungen sind weitere Bezeichnungen in einem unübersichtlichen
Gewirr aus regionalen, nationalen und internationalen Bezeichnungen und Regelungen.
Zwar versprechen und garantieren sie hohe Qualität, aber die Transparenz
wird durch diese zusätzlichen Bezeichnungen nicht erhöht.
Stand der Informationen: 2004
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